Allgemeine Geschäftsbedingungen

DoktorLeads, eine Marke der Fluks Media UG (haftungsbeschränkt), für Online-Marketing-Leistungen (SEO, Google Ads, Website-Services)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Online-Marketing-Leistungen, die unter der Marke „DoktorLeads“ angeboten werden. Anbieter und Vertragspartner ist die Fluks Media UG (haftungsbeschränkt), Behlertstraße 3a, 14467 Potsdam, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 37221, vertreten durch den Geschäftsführer David Fiegel (nachfolgend „Agentur“). „DoktorLeads“ ist eine Marke der Fluks Media UG (haftungsbeschränkt). Vertragspartner des Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“) ist ausschließlich die Fluks Media UG (haftungsbeschränkt).

(2) Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Zahnarztpraxen, weitere Heilberufe und sonstige Gewerbetreibende. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Vorrang des Angebots. Das vom Kunden angenommene Angebot und diese AGB bilden zusammen den Vertrag. Bei Abweichungen zwischen beiden gehen die Regelungen des Angebots vor. Das gilt insbesondere für Leistungsumfang, Vergütung, Setup, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfristen und Gebietsschutz.

(5) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Online-Marketing-Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem angenommenen Angebot. Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO), einschließlich lokaler Suchmaschinenoptimierung
  • Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Google-Ads-Kampagnen
  • Erstellung, Pflege und technische Betreuung von Websites
  • Pflege des Google-Unternehmensprofils und Begleitung beim Aufbau von Bewertungen
  • Einrichtung und Betrieb der Messung (Tracking) sowie monatliches Reporting
  • Begleitende Beratung und regelmäßige Abstimmungstermine

(2) Sieht das Angebot ein Gesamtpaket vor, sind die darin genannten Bereiche vollständig enthalten und nicht einzeln abwählbar. Wie stark ein Bereich in einem Monat gewichtet wird, legen die Parteien in den regelmäßigen Abstimmungsterminen gemeinsam fest.

(3) Die Agentur schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten (Dienstvertrag), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden kein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking, keine bestimmte Anzahl an Patientenanfragen, Terminbuchungen oder Neupatienten und kein bestimmter Umsatz geschuldet oder garantiert. Maßgeblich sind Systeme Dritter, insbesondere von Google, auf die die Agentur keinen Einfluss hat.

(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Dritte einzusetzen.

(5) Nicht enthaltene Kosten. Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, sind nicht im Leistungsumfang enthalten: das Werbebudget für Google Ads (§ 4), Lizenzen für Bild-, Video- oder Textmaterial, Gebühren für Drittsoftware und Tools sowie Hosting- und Domaingebühren. Andere als die hier genannten Kosten entstehen dem Kunden nicht.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind bis zu dem im Angebot genannten Gültigkeitsdatum verbindlich. Enthält ein Angebot kein Gültigkeitsdatum, ist es freibleibend.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt. Die Annahme kann in Textform erfolgen, insbesondere durch Antwort auf die Angebotsmail, durch elektronische Bestätigung im eingesetzten Angebotssystem oder durch die Aufnahme der Tätigkeit im Einvernehmen mit dem Kunden.

(3) Mit der Annahme erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Sie werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.

§ 4 Werbebudget (Google Ads)

(1) Das Werbebudget für Google-Ads-Kampagnen ist nicht in der Vergütung der Agentur enthalten.

(2) Der Kunde entrichtet das Werbebudget unmittelbar an Google und hinterlegt dafür eine eigene Zahlungsmethode im Werbekonto. Die Agentur tritt nicht in Vorleistung und ist hinsichtlich der Mediakosten nicht Vertragspartner.

(3) Die Höhe des Werbebudgets legt der Kunde fest. Die Agentur empfiehlt eine Höhe auf Basis der Marktdaten und stimmt sie vor Kampagnenstart mit dem Kunden ab. Die Wirkung der Kampagnen hängt maßgeblich von der Höhe des eingesetzten Budgets ab.

(4) Für Kosten, die durch eigenständige Änderungen des Kunden am Werbekonto oder am Budget entstehen, haftet die Agentur nicht.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem angenommenen Angebot. Sie besteht in der Regel aus zwei Teilen: einem einmaligen Setup und einer laufenden monatlichen Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das einmalige Setup wird mit Annahme des Angebots fällig. Es vergütet die technische und strategische Einrichtung, die zu Beginn der Zusammenarbeit vollständig erbracht wird. Es wird unabhängig davon geschuldet, wie lange die laufende Betreuung anschließend besteht, und wird bei einer Beendigung des Vertrages nicht anteilig erstattet.

(3) Die laufende Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, erstmals zu dem im Angebot genannten Beginn der Betreuung.

(4) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungslink, den der Kunde nach Annahme des Angebots erhält, per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Die Folgebuchungen erfolgen automatisch zum jeweiligen Fälligkeitstag. Erteilt der Kunde kein Lastschriftmandat, stellt die Agentur Rechnungen, die innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig sind.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Agentur Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) verlangen. Bei einem Verzug von mehr als 14 Tagen kann die Agentur die Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform aussetzen, bis die offenen Beträge ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(7) Preisanpassung. Während der Mindestlaufzeit ist die vereinbarte Vergütung unveränderlich. Danach kann die Agentur die monatliche Vergütung um höchstens 25 % gegenüber der zuletzt vereinbarten Vergütung anheben, höchstens einmal in zwölf Monaten. Die Anpassung ist mindestens 4 Wochen vorher in Textform anzukündigen. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Eine weitergehende Anpassung bedarf seiner Zustimmung.

§ 6 Beginn, Laufzeit und Kündigung

(1) Beginn und Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Angebot. Enthält das Angebot dazu keine Angabe, beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate und beginnt am ersten Tag der Leistungserbringung.

(2) Verlängerung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils dieselbe Dauer, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Vor jeder Verlängerung sprechen die Parteien über den Stand der Zusammenarbeit.

(3) Ein Sonderkündigungsrecht innerhalb der Mindestlaufzeit besteht nicht. Die Mindestlaufzeit stellt sicher, dass die aufgebaute Sichtbarkeit Ergebnisse zeigen kann.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Jede Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail genügt.

(6) Nach Vertragsende übergibt die Agentur dem Kunden auf Anforderung die Zugänge zu den auf seinen Namen laufenden Konten (§ 9 Absatz 4) sowie die zum Betrieb der Website erforderlichen Daten.

§ 7 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge zur Verfügung, insbesondere zu Website, Google-Konten, Analyse-Werkzeugen und Hosting.

(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und sorgt für Freigaben und Rückmeldungen in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

(3) Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten der Agentur. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden dadurch nicht. Zeichnet sich ein Aufwand ab, der deutlich über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, sprechen die Parteien darüber, bevor er entsteht.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.

§ 8 Werberecht im Gesundheitswesen

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass für die Werbung von Zahnärzten und Angehörigen der Heilberufe besondere Vorgaben gelten, insbesondere nach dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie dem geltenden Berufs- und Standesrecht.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die wettbewerbs-, berufs- und heilmittelwerberechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen Aussagen und Inhalte. Die Agentur weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, schuldet jedoch keine Rechtsberatung. Werbliche Inhalte werden dem Kunden vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt.

(3) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren (§ 11).

§ 9 Nutzungsrechte, Konten und Zugänge

(1) An den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Texten, Grafiken, Website-Gestaltung und Kampagnenstrukturen, räumt die Agentur dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der jeweils fälligen Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.

(1a) Die Website gehört dem Kunden. Wird im Rahmen des Vertrages eine Website erstellt, erhält der Kunde daran mit Zahlung des Setups das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht einschließlich des Rechts, sie nach Vertragsende unverändert oder bearbeitet weiter zu betreiben. Domain und Hosting laufen auf den Kunden.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung der jeweils fälligen Vergütung verbleiben die Rechte an den Arbeitsergebnissen bei der Agentur.

(3) An Konzepten, Methoden, Vorlagen und sonstigem Know-how, das die Agentur allgemein einsetzt, sowie an von Dritten lizenzierten Inhalten erwirbt der Kunde keine ausschließlichen Rechte.

(4) Konten und Zugänge. Konten, die auf den Namen des Kunden angelegt werden, insbesondere Google Ads, Google-Unternehmensprofil, Analyse- und Search-Console-Konten, stehen dem Kunden zu. Sie bleiben bei Vertragsende bei ihm. Die Agentur erhält für die Dauer des Vertrages die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte.

(5) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenz zu benennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 10 Gebietsschutz

(1) Sieht das Angebot einen Gebietsschutz vor, betreut die Agentur für die Dauer der Zusammenarbeit im vereinbarten Gebiet keine zweite Praxis mit vergleichbarem Behandlungsangebot.

(2) Das Gebiet ergibt sich aus dem Angebot. Der Gebietsschutz endet mit dem Vertrag.

§ 11 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht den Regelungen dieser AGB im Hinblick auf die Datenverarbeitung vor.

(3) Der Kunde bleibt im Außenverhältnis für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung verantwortlich.

§ 12 Haftung und Freistellung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Die Agentur haftet nicht für Maßnahmen, Änderungen oder Ausfälle von Drittanbietern, insbesondere Google, Hosting- und Plattformanbietern, sowie für ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg, Ranking-Verluste oder Sanktionen, die auf Änderungen bei Dritten beruhen.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass von ihm bereitgestellte oder freigegebene Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Fluks Media UG (haftungsbeschränkt) – Allgemeine Geschäftsbedingungen